„Wir haben doch vereinbart, dass…!“ Diese Feststellung ist meistens gelogen. Da werden Regeln festgesetzt und dann so lange auf das Kind eingeredet, bis es völlig eingeschüchtert heftig mit dem Kopf nickt; das gilt dann als „wir“.
Es gibt haufenweise pädagogische Ratgeber mit dem Tenor: Kinder brauchen Grenzen; warum nicht genauso: Erwachsene brauchen Grenzen? Ganz einfach: Die Bücher, die sich mit den Grenzsetzungen für Erwachsene beschäftigen sind das Bürgerliche Gesetzbuch und alle anderen Gesetzestexte.
Es gilt der allgemeine Grundsatz: Alle Menschen können tun und lassen was sie wollen, solange sie niemanden daran hindern, dies auch zu tun und solange sie ihren Mitmenschen keinen Schaden zufügen. Um das zu gewährleisten, gibt es Gesetze und Verordnungen. Wenn diese dazu beitragen, das Leben zu erleichtern und die Freiheit zu erhöhen, sind sie gut. Alles darüber hinaus ist überflüssig. Ein Beispiel: Die Straßenverkehrsordnung hat den Vorteil, dass man nicht an jeder Kreuzung verhandeln muss wer zuerst fährt, und dass man (meistens) ohne Crash und relativ zügig sein Ziel erreicht. Diese Regeln machen also im Wesentlichen das Leben leichter und erhöhen (nicht trotz, sondern gerade wegen) der allgemeingültigen Einschränkungen die Freiheit. Ich lasse hier einmal die ganzen unsinnigen Regelungen außer Betracht.
Wenn wir das einmal auf die Prinzipien des menschlichen Miteinanders in Familien übertragen, also auf die Frage der Grenzsetzungen für Kinder (und Erwachsene), dann können Eltern sich bei Beachtung weniger Grundsätze das Leben sehr einfach machen.
1. Kinder und Erwachsene sind grundsätzlich gleichwertig
2. Das Selbstbestimmungsrecht des Kindes ist dem des Er-
wachsenen gleichrangig
3. Der Respekt vor der Freiheit des jeweils Anderen setzt
Erwachsenen und Kindern automatisch Grenzen
4. Daraus ergeben sich zwei Kriterien für die Berechtigung und
Notwendigkeit von Grenzsetzungen:
a) wenn ein Kind sich selbst oder Anderen Schaden zufügt bzw. Gefahrensituationen erzeugt
b) wenn ein Kind durch sein Verhalten die gleichwertigen Interessen und Freiheitsrechte eines Anderen objektiv einschränkt, d.h. wenn durch dessen Verhalten das Selbstbestimmungsrecht und die (berechtigte) Handlungsfreiheit eines Mitmenschen direkt beeinträchtigt ist.
Zwei Beispiele:
Wenn mein Kind mit grün-gelb karierten Haaren nach Hause kommt, mag das meinen Geschmack beleidigen, aber meine persönlichen Freiheitsrechte und mein Recht auf Unversehrtheit sind nicht berührt. Damit muss ich also leben, und wenn mir das nicht passt, ist das mein Problem. Sollte ich als Vater dennoch eine Änderung der Haarfarbe erzwingen, ist das eindeutig Gewaltanwendung, die gegen das Selbstbestimmungsrecht meines Kindes verstößt.
Wenn mein Kind sein Spielzeug auf meinem Schreibtisch ablädt, verstößt es gegen mein Recht auf Nutzung meines Arbeitsplatzes und ungestörtes Arbeiten. Wenn ich dafür sorge, dass die Sachen von dort verschwinden, ist das also nach den obigen Kriterien keine Gewalt.
Liebe Eltern, schützen Sie Ihre Kinder vor Gefahren, lassen Sie sich von den lieben Kleinen nicht ans Bein pinkeln, setzen Sie durch, dass Ihre Kinder ihre (wirklich vereinbarten) Pflichten erfüllen und mischen Sie sich nicht in deren Persönlichkeitsrechte ein. Sich daran zu halten bedeutet natürlich, auf Machtmissbrauch und Gewaltanwendung zu verzichten, und die meisten Eltern können und/oder wollen das nicht, sondern nehmen dafür lieber ein konfliktreiches und nervenaufreibendes Familienleben in Kauf. Wer dafür zu bequem ist, wendet auch in der Familie gegenüber Kindern § 1 GG an. Das bedeutet eben auch, dass familiäre Verhaltensregeln unter gleichberechtigter Teilhabe Aller fair ausgehandelt werden, und hier sollte allemal gelten: so wenig wie möglich und so viel wie nötig. Nur freie und einbezogene Menschen (Kinder) halten sich auch an Vereinbarungen. Und weil alle – auch Erwachsene – sich gern mal drücken, sollten die in solchen Fällen anzuwendenden Sanktionen gleich mit beschlossen werden.
Nun klingt mir schon wieder das Geschrei aller ach so besorgten Eltern in den Ohren, die grundsätzlich davon ausgehen, dass ihre Kinder bis ins hohe Alter nur Scheiße bauen, wenn sie nicht ständig mit Wegweisern gelenkt werden. Wenn Sie als Eltern übrigens alles was Sie verlangen selbst vorleben, brauchen Sie nicht überall Schilder aufzustellen. Richten Sie sich nicht nach SCHOPENHAUER: „Welcher Wegweiser geht schon den Weg den er weist.“
Stellen Sie sich einmal vor, Ihre Kinder würden ständig kommentieren was Sie tun und würden Ihnen Vorschriften über Ordnung und Outfitstil machen wollen; Sie würden zu Recht sagen: Das geht dich nichts an und mische dich nicht in meine persönlichen Angelegenheiten ein. Glauben Sie etwa, dass Ihre Kinder das so toll finden, wenn Sie rund um die Uhr jeden Pups bewertend kommentieren? Sie irren sich, wenn Sie an die Verpflichtung glauben, Kinder ständig zur Vernunft zwingen zu müssen. Im Gegenteil: Der Zwang lässt Kindern, die noch ein intaktes Rückgrat haben, keine Chance, das Vernünftige zu tun – also tun sie wegen der Gesichtswahrung das Unvernünftige. Sie erzeugen also erst das, was Sie glauben bekämpfen zu müssen.
Tragischerweise gibt es auch Kinder/Jugendliche, die fordern von ihren Eltern Vorschriften ein – aber nicht, weil sie Freude am Versklavtwerden haben, sondern weil sie nur auf diese Weise das Gefühl haben, dass sich ihre Eltern für sie interessieren. Wer wirklich geliebt wird und deswegen Freiheit nicht als Gleichgültigkeit erlebt, kommt nicht auf solche Gedanken; oder fühlen Sie sich als Frau von Ihrem Mann nur geliebt, wenn er Ihnen Vorschriften macht?
Die Freiheit Ihrer Kinder wirkt nicht fremd- und selbstzerstörerisch, wenn sie mit echter Liebe ins Leben begleitet werden.
Es gibt haufenweise pädagogische Ratgeber mit dem Tenor: Kinder brauchen Grenzen; warum nicht genauso: Erwachsene brauchen Grenzen? Ganz einfach: Die Bücher, die sich mit den Grenzsetzungen für Erwachsene beschäftigen sind das Bürgerliche Gesetzbuch und alle anderen Gesetzestexte.
Es gilt der allgemeine Grundsatz: Alle Menschen können tun und lassen was sie wollen, solange sie niemanden daran hindern, dies auch zu tun und solange sie ihren Mitmenschen keinen Schaden zufügen. Um das zu gewährleisten, gibt es Gesetze und Verordnungen. Wenn diese dazu beitragen, das Leben zu erleichtern und die Freiheit zu erhöhen, sind sie gut. Alles darüber hinaus ist überflüssig. Ein Beispiel: Die Straßenverkehrsordnung hat den Vorteil, dass man nicht an jeder Kreuzung verhandeln muss wer zuerst fährt, und dass man (meistens) ohne Crash und relativ zügig sein Ziel erreicht. Diese Regeln machen also im Wesentlichen das Leben leichter und erhöhen (nicht trotz, sondern gerade wegen) der allgemeingültigen Einschränkungen die Freiheit. Ich lasse hier einmal die ganzen unsinnigen Regelungen außer Betracht.
Wenn wir das einmal auf die Prinzipien des menschlichen Miteinanders in Familien übertragen, also auf die Frage der Grenzsetzungen für Kinder (und Erwachsene), dann können Eltern sich bei Beachtung weniger Grundsätze das Leben sehr einfach machen.
1. Kinder und Erwachsene sind grundsätzlich gleichwertig
2. Das Selbstbestimmungsrecht des Kindes ist dem des Er-
wachsenen gleichrangig
3. Der Respekt vor der Freiheit des jeweils Anderen setzt
Erwachsenen und Kindern automatisch Grenzen
4. Daraus ergeben sich zwei Kriterien für die Berechtigung und
Notwendigkeit von Grenzsetzungen:
a) wenn ein Kind sich selbst oder Anderen Schaden zufügt bzw. Gefahrensituationen erzeugt
b) wenn ein Kind durch sein Verhalten die gleichwertigen Interessen und Freiheitsrechte eines Anderen objektiv einschränkt, d.h. wenn durch dessen Verhalten das Selbstbestimmungsrecht und die (berechtigte) Handlungsfreiheit eines Mitmenschen direkt beeinträchtigt ist.
Zwei Beispiele:
Wenn mein Kind mit grün-gelb karierten Haaren nach Hause kommt, mag das meinen Geschmack beleidigen, aber meine persönlichen Freiheitsrechte und mein Recht auf Unversehrtheit sind nicht berührt. Damit muss ich also leben, und wenn mir das nicht passt, ist das mein Problem. Sollte ich als Vater dennoch eine Änderung der Haarfarbe erzwingen, ist das eindeutig Gewaltanwendung, die gegen das Selbstbestimmungsrecht meines Kindes verstößt.
Wenn mein Kind sein Spielzeug auf meinem Schreibtisch ablädt, verstößt es gegen mein Recht auf Nutzung meines Arbeitsplatzes und ungestörtes Arbeiten. Wenn ich dafür sorge, dass die Sachen von dort verschwinden, ist das also nach den obigen Kriterien keine Gewalt.
Liebe Eltern, schützen Sie Ihre Kinder vor Gefahren, lassen Sie sich von den lieben Kleinen nicht ans Bein pinkeln, setzen Sie durch, dass Ihre Kinder ihre (wirklich vereinbarten) Pflichten erfüllen und mischen Sie sich nicht in deren Persönlichkeitsrechte ein. Sich daran zu halten bedeutet natürlich, auf Machtmissbrauch und Gewaltanwendung zu verzichten, und die meisten Eltern können und/oder wollen das nicht, sondern nehmen dafür lieber ein konfliktreiches und nervenaufreibendes Familienleben in Kauf. Wer dafür zu bequem ist, wendet auch in der Familie gegenüber Kindern § 1 GG an. Das bedeutet eben auch, dass familiäre Verhaltensregeln unter gleichberechtigter Teilhabe Aller fair ausgehandelt werden, und hier sollte allemal gelten: so wenig wie möglich und so viel wie nötig. Nur freie und einbezogene Menschen (Kinder) halten sich auch an Vereinbarungen. Und weil alle – auch Erwachsene – sich gern mal drücken, sollten die in solchen Fällen anzuwendenden Sanktionen gleich mit beschlossen werden.
Nun klingt mir schon wieder das Geschrei aller ach so besorgten Eltern in den Ohren, die grundsätzlich davon ausgehen, dass ihre Kinder bis ins hohe Alter nur Scheiße bauen, wenn sie nicht ständig mit Wegweisern gelenkt werden. Wenn Sie als Eltern übrigens alles was Sie verlangen selbst vorleben, brauchen Sie nicht überall Schilder aufzustellen. Richten Sie sich nicht nach SCHOPENHAUER: „Welcher Wegweiser geht schon den Weg den er weist.“
Stellen Sie sich einmal vor, Ihre Kinder würden ständig kommentieren was Sie tun und würden Ihnen Vorschriften über Ordnung und Outfitstil machen wollen; Sie würden zu Recht sagen: Das geht dich nichts an und mische dich nicht in meine persönlichen Angelegenheiten ein. Glauben Sie etwa, dass Ihre Kinder das so toll finden, wenn Sie rund um die Uhr jeden Pups bewertend kommentieren? Sie irren sich, wenn Sie an die Verpflichtung glauben, Kinder ständig zur Vernunft zwingen zu müssen. Im Gegenteil: Der Zwang lässt Kindern, die noch ein intaktes Rückgrat haben, keine Chance, das Vernünftige zu tun – also tun sie wegen der Gesichtswahrung das Unvernünftige. Sie erzeugen also erst das, was Sie glauben bekämpfen zu müssen.
Tragischerweise gibt es auch Kinder/Jugendliche, die fordern von ihren Eltern Vorschriften ein – aber nicht, weil sie Freude am Versklavtwerden haben, sondern weil sie nur auf diese Weise das Gefühl haben, dass sich ihre Eltern für sie interessieren. Wer wirklich geliebt wird und deswegen Freiheit nicht als Gleichgültigkeit erlebt, kommt nicht auf solche Gedanken; oder fühlen Sie sich als Frau von Ihrem Mann nur geliebt, wenn er Ihnen Vorschriften macht?
Die Freiheit Ihrer Kinder wirkt nicht fremd- und selbstzerstörerisch, wenn sie mit echter Liebe ins Leben begleitet werden.
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