10.3.12

IRRTUM


Wenn man von der Richtigkeit einer Annahme oder Vorstellung über die Wirklichkeit unter Berücksichtigung aller verfügbaren Informationen überzeugt ist und sich diese dann als falsch erweist, hat man sich eben geirrt. Irrtümer gehören zum Wesen des Menschen und sind deswegen unvermeidbar. Schon die alten Lateiner haben das gewusst und mit „errare humanum est“ (irren ist menschlich) zum Ausdruck gebracht. Irrtümer können harmlose oder furchtbare Folgen haben, aber in jedem Fall werden Irrtümer rechtlich und moralisch mit Verständnis und Nachsicht behandelt, weil ihnen niemals ein niederträchtiges Motiv zugrundeliegt. Sogenanntes fehlerhaftes Verhalten ist (im Gegensatz zum Irrtum) immer leicht oder grob fahrlässig. Im Gegensatz zum Irrtum hätte man es „besser wissen/machen können“. Aber auch Fehler sind menschlich und ohne verwerfliches Motiv. Wenn Menschen nun mit (böser) Absicht rechtlich oder moralisch Scheiße bauen, müssen sie vor sich selbst und/oder vor der Öffentlichkeit Schuld eingestehen, was bekanntermaßen sehr schmerzhaft ist. Um das zu vermeiden, ist es sehr beliebt, das Verhalten als „irrtümlich“ oder höchstens als „fehlerhaft“ zu bezeichnen, um einer wie auch immer gearteten Verurteilung zu entgehen. Im Notfall geben z.B. Politiker Irrtümer, Fehler und Dummheiten zu aber niemals Betrug, Bestechlichkeit oder andere beliebte Untaten, die auf dem politischen Spielfeld begangen werden.

Irrtümer sind eigentlich viel zu liebenswert, um als faule Ausreden missbraucht zu werden.


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