Ich halte Abschlussexamina/-prüfungen an allgemein- und berufsbildenden Schulen grundsätzlich für überflüssig. Als ehemaliger Lehrer an einer Fachschule für Sozialpädagogik war ich mit diesen Veranstaltungen, ich nenne sie mal polemisch „absurdes Theater“, (zu) oft beschäftigt und möchte in diesem Kapitel am Beispiel meiner dortigen Erfahrungen meine Argumente und Bewertungen verdeutlichen. Ich denke, dass dieser Spezialfall mit marginalen Einschränkungen auf andere Bildungsgänge übertragbar ist.
Wie beim Tanz um das goldene Kalb wurde beim schriftlichen Examen schon immer viel Brimborium und rituelles Kontrollgetue veranstaltet. Ich will nur zwei Punkte beschreiben:
1. In der Vergangenheit gab es die so genannte „Pinkelliste“ - eine penible Buchführung über die Zeitpunkte, wann ein Prüfling den Raum verließ und (erleichtert und/oder verraucht und/oder gesättigt) wieder eintraf. Es ließ sich damit zwar weder etwas kontrollieren noch beweisen, aber es gab der ganzen Situation den Anstrich ungeheurer fast sakraler Wichtigkeit. Nach vielen Jahren schien jedoch das dadurch befriedigte narzisstische Bedürfnis der Aufsicht führenden Lehrkräfte nicht mehr so sehr im Vordergrund zu stehen, sodass dieses ersetzt werden konnte durch die Befriedigung des (ebenfalls genetisch bedingten) Bequemlichkeitsbedürfnisses. Die „Pinkelliste“ wurde abgeschafft, weil sie die Lehrkräfte doch erheblich daran hinderte, während der Aufsicht ohne Unterbrechung zu dösen, zu träumen, den Gedanken nachzuhängen oder sonst was Sinnloses zu tun. Und damit bin ich schon bei dem nächsten Punkt:
2. Die Aufsicht. Diese Lehrkraft darf sich als Polizist, Staatsanwalt und Richter in einer Person fühlen. Sie darf nicht eine Sekunde den Raum verlassen, ohne für Vertretung gesorgt zu haben, sie muss mit Luchs - Augen Betrugsversuche erspähen und hat ggfs. zu mahnen, anzuklagen und den Übeltäter der Bestrafung zuzuführen. Die entsprechenden Rechtsnormen liegen auf dem Tisch. Nur leider sind die Pflichten der Macht manchmal so schrecklich anstrengend, dass es viele Kontrolleure tatsächlich wagten, Nase und Augen in ein nettes Buch zu stecken. Ich bekenne: In Missachtung meiner Wichtigkeit und der damit verbundenen Verantwortung habe ich bei -zig Aufsichten folgen-de kriminelle Handlungen begangen:
- die Pinkelliste getürkt
- den Raum (ohne Vertretung) zum Pinkeln verlassen
- gelesen und die Prüflinge völlig ignoriert
- auch mal 2 Prüflinge zur selben Zeit rausgehen lassen
- selten (weil meistens inkompetent) einen Tipp zur Aufgabe
gegeben
- Prüflinge am offenen Fenster rauchen lassen
- mich bei Gesprächen der Prüflinge taub gestellt
Ich habe zwei Hoffnungen:
Hoffentlich sind meine Untaten verjährt, sodass ich nicht mehr mit einem Strafverfahren rechnen muss; hoffentlich haben durch meine kriminelle Laxheit nun nicht völlig unqualifizierte Menschen ihr Examen bestanden.
Mir ist nicht bekannt, ob der Hang zur Nachlässigkeit bei einem großen Teil des Lehrkörpers nach oben durchgesickert ist - jedenfalls hat die Obrigkeit vor einigen Jahren die charakterlichen Qualitäten von mit dem Examen befassten Lehrkräften auf den Prüfstand gestellt und dabei bestätigt gefunden, dass insbesondere Referenten und Korreferenten ungerecht, voreingenommen, parteilich sind und nur mit Gefühlen von Liebe oder Hass - in Kenntnis, wessen Arbeit sie vor sich haben - die Examensarbeiten bewerten. Deshalb wurde folgerichtig die Anonymisierung der Arbeiten erfunden. Die Prüflinge wurden zu Nummern - endlich! Nun muss ich mich Gott sei Dank nicht mehr mit dem Konflikt herumquälen, meiner vollbusigen und glutäugigen Lieblingsschülerin trotz beredter Inhaltslosigkeit eine „1“ geben zu wollen.
Da die Behörde natürlich (wie immer) mit ihrer Einschätzung Recht hat, dass nur anonymisierte Leistungsnachweise gerecht bewertet werden können, macht mir die einzig mögliche Schlussfolgerung erhebliche Sorgen: Die zensierten und namentlich gekennzeichneten schriftlichen Arbeiten der gesamten Ausbildung sind für die Katz! Der Trost: Jedenfalls einmal am Ende der Ausbildung werden die Leistungen der Schüler/innen gerecht bewertet. Und damit diesbezüglich gar nichts mehr schief gehen kann, werden in Zukunft die Examensarbeiten von Kollegen/Kolleginnen anderer Schulen bewertet. Ein Hurra auf den Sieg der Objektivität! Aber die Behörde wäre nicht typisch Behörde, wenn ihr Misstrauen mit dieser Maßnahme ausgeräumt wäre. Früher hatten wir als Lehrer die Aufgabe und die Freiheit, die Themen für die Examensaufgaben selbst zu formulieren. Natürlich war diese Freiheit schon immer relativ, weil die Themen „von oben“ genehmigt werden mussten - aber bis vor einigen Jahren ging alles durch - möglicherweise gab es damals noch Vertrauen in die Kompetenz der Fachleute oder die weise Einsicht des in der Behörde zuständigen Menschen, nicht zu Allem und Jedem einen vernünftigen Kommentar abgeben zu können. Beides hat sich gründlich geändert.
Für das, was insgesamt an Einmischungen und Vorstellungen in Sachen Examen von dort kommt, fehlen mir leider nicht die Worte. In dem freien Raum stand ein Satz, den ich wieder entfernt habe, um keine Beleidigungsklage zu riskieren.
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Bis vor wenigen Jahren war es jedenfalls noch möglich, die Examensthemen an den eigenen Unterrichtsinhalten zu orientieren, was natürlich für die Obrigkeit ein unerträglicher Zustand der Libertinage war, weshalb dann auch die erste Stufe der Gleichschaltung ... äh... der Zentralisierung verordnet wurde. Jeweils schulintern musste für alle Examensklassen eines Jahrgangs von den betroffenen KollegInnen dasselbe Thema formuliert werden. Das fiel schwer: Hier prallten individuelle Unterrichtsverläufe, Themenschwerpunkte und Ideologien aufeinander. Das ist wie bei einer großen Koalition: Zusammenarbeit erzwungen, Unterschiede (bis hin zur Gegnerschaft) bleiben, Kompromiss auf dem kleinsten gemeinsamen Nenner. Konsequenz: Das Niveau sinkt, und ein großer Teil des letzten Semesters geht dafür drauf, die SchülerInnen für das Einheitsthema zu trimmen. Das war immerhin zugunsten der Prüflinge möglich. Damit auch diese Katastrophe ein Ende hatte, wurde die zweite Stufe der Gleichschaltung…äh Zentralisierung beschlossen: dieselben Themen für alle Schulen verbunden mit dem Prinzip höchster Geheimhaltung. Prüflingen zu erzählen, worauf sie sich vorzubereiten haben, ist schließlich Hochverrat. Wahre Qualifikation besteht eben darin, den Inhalt von Überraschungseiern korrekt zusammenzubauen. Alle Prüflinge bekommen am selben Tag dasselbe Überraschungsei vorgesetzt, und die Obrigkeit ist vor Begeisterung ganz aus dem Häuschen, endlich das Ei des Kolumbus für die Herstellung so genannter Vergleichbarkeit gefunden zu haben. Doch leider paaren sich hier mal wieder Dummheit und Macht: Erst kommt der Irrtum und dann die Durchsetzung des Blödsinns.
Verschiedene Menschen (Lehrkräfte) arbeiten mit verschiedenen Menschen (SchülerInnen), damit letztere mit verschiedenen Menschen (Kindern) arbeiten können. Selbst wenn es gelingen würde, die Ausbildungsinhalte (und Lehrkräfte) bis ins Detail zu egalisieren (bei dem Gedanken läuft es mir eiskalt den Rücken runter, und Gott sei Dank ist das unmöglich), würde das Produkt „Staatlich anerkannte Erzieherin/ Staatlich anerkannter Erzieher“ völlig aus dem Ruder laufen - die individuelle Art des Menschseins im Rahmen der Berufsausübung würde einfach nicht tot zu kriegen sein. Ätsch!
Bis zu diesem Punkt habe ich mich sozusagen nur systemimmanent mit dem Thema „Examen“ auseinandergesetzt. Doch jetzt werde ich systemtranszendent die Behauptung aufstellen: Es gibt keinen einzigen vernünftigen Grund, überhaupt ein schriftliches Examen in der bisherigen Form durchzuführen.
Betrachten wir die ganze Angelegenheit mal unter folgendem Aspekt: Es wird von den Prüflingen beim schriftlichen Examen in zwei Fächern je ein Thema im Zeitrahmen von je 5 Stunden bearbeitet.
- die Ausbildung dauert 3 Jahre
- es gibt 6 Fächer + Englisch + Wahlpflicht + Praxis
- es gibt 22 Lernfelder
- die Ausbildung umfasst 2880 Stunden Theorie + 1200 Std. Praxis
- die Ausbildungsziele umfassen 4 Kompetenzbereiche mit
insgesamt 55 Einzelzielen
Diese Fakten sind dem Bildungsplan entnommen worden, der 2002 in Kraft getreten ist.
Es muss nun noch darauf hingewiesen werden, dass die Zensuren des schriftlichen Examens gleichwertig sind der Durchschnittszensur aller 6 Semester (Vorzensur), bei einem Mittelwert von .5 sogar höherwertig. Es gibt in der deutschen Sprache kein Wort, mit dem dieses quantitative und qualitative Missverhältnis zwischen Prüfung und Ausbildung angemessen beschrieben werden kann. Die harmlosen Begriffe „lächerlich“ und „absurd“ dafür zu verwenden wäre unzureichend und deshalb lächerlich und absurd.
Die Bedeutung des Examens steht also in einem umgekehrt proportionalen Verhältnis zu dem veranstalteten rituellen Getue und den sakral - ernsthaften und wichtigtuerischen Mienen der mit der Prüfung befassten Lehrkräfte.
Weiterhin ist festzustellen, dass die so genannte Notwendigkeit des Examens auf unüberprüften Hypothesen beruht, die ich als Fragestellungen formulieren möchte:
- welche der o.g. 55 Einzelqualifikationen wird überprüft?
- gibt es einen überprüften Zusammenhang zwischen dem
Prüfungsinhalt und berufsrelevanten Qualifikationen?
- gibt es einen überprüften Zusammenhang zwischen der
Examenszensur und dem Berufserfolg?
- ist jemals untersucht worden, ob und in welchen Maße eine
akute Stresssituation oder die Tagesform das Ergebnis beeinflusst?
- ist jemals untersucht worden, ob die Examensleistung
repräsentativ für die Gesamtleistung ist?
- zentrale Prüfungsthemen können nur zu vergleichbaren
Ergebnissen (was ein Wert an sich zu sein scheint) führen, wenn
auch die Ausbildungsvoraussetzungen vergleichbar sind;
ist dieses jemals belegt worden?
Ich kann mir vorstellen, dass sich kritischen Menschen weitere gemeine Fragen aufdrängen; die genannten sollen reichen, denn die Obrigkeit backt sich sowieso ´n Ei drauf und gibt der Notwen-digkeit des Examens die Bedeutung eines mathematischen Axioms: „isso!“ - das heißt, dass eine Hinterfragung naturgemäß nicht möglich ist. Zusammenfassend stelle ich also die Diagnose: Das Examen ist weder notwendig, noch zweckmäßig, noch wirtschaftlich. Dieses überflüssige System sollte also nicht verbessert und perfektioniert sondern abgeschafft werden.
Selbstverständlich bin auch ich der Meinung, dass die Gesellschaft ein Recht darauf hat zu wissen, wen sie denn auf Kinder loslässt. Es geht also nicht um die Frage, ob sondern wie berufsrelevante Qualifikationen sinnvoll überprüft werden können. Aber das wäre ein neues Kapitel. Hier nur ein vorläufiger Satz: Eine die gesamte Ausbildung begleitende Überprüfung von berufs- bzw. ausbildungsrelevanten Kenntnissen und Fähigkeiten wäre möglich, sinnvoll und ausreichend.
Ich würde mich gern in ca. 500 Jahren einer Arbeitsgruppe zu diesem Thema anschließen, denn so lange braucht bei optimistischer Schätzung unsere Obrigkeit, ihre
Gleichschaltungszentralisierungsvergleichbarkeitsmachtgeilheit
ist dieses jemals belegt worden?
Ich kann mir vorstellen, dass sich kritischen Menschen weitere gemeine Fragen aufdrängen; die genannten sollen reichen, denn die Obrigkeit backt sich sowieso ´n Ei drauf und gibt der Notwen-digkeit des Examens die Bedeutung eines mathematischen Axioms: „isso!“ - das heißt, dass eine Hinterfragung naturgemäß nicht möglich ist. Zusammenfassend stelle ich also die Diagnose: Das Examen ist weder notwendig, noch zweckmäßig, noch wirtschaftlich. Dieses überflüssige System sollte also nicht verbessert und perfektioniert sondern abgeschafft werden.
Selbstverständlich bin auch ich der Meinung, dass die Gesellschaft ein Recht darauf hat zu wissen, wen sie denn auf Kinder loslässt. Es geht also nicht um die Frage, ob sondern wie berufsrelevante Qualifikationen sinnvoll überprüft werden können. Aber das wäre ein neues Kapitel. Hier nur ein vorläufiger Satz: Eine die gesamte Ausbildung begleitende Überprüfung von berufs- bzw. ausbildungsrelevanten Kenntnissen und Fähigkeiten wäre möglich, sinnvoll und ausreichend.
Ich würde mich gern in ca. 500 Jahren einer Arbeitsgruppe zu diesem Thema anschließen, denn so lange braucht bei optimistischer Schätzung unsere Obrigkeit, ihre
Gleichschaltungszentralisierungsvergleichbarkeitsmachtgeilheit
zu überwinden.
(Ex-) „amen!“
(Ex-) „amen!“
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