„Behindert“ ist kein Wertbegriff und erst recht kein Schimpfwort. Unkonkret und allgemein beschreibt dieser Begriff die Tatsache einer Funktionsbeeinträchtigung, die in der Regel spezifiziert wird: hörbehindert, gehbehindert… usw.
Ausgesprochen menschenfeindlich ist es, Behinderte „integrieren“ zu wollen. Denn Menschen, für die das Grundrecht der uneingeschränkten Teilhabe an der menschlichen Gemeinschaft gilt, können nicht integriert werden, weil sie es schon sind. Integration bedeutet nämlich das „Hereinholen in die Gemeinschaft von bisher Ausgegrenzten“. Haben Sie schon mal davon gehört, dass man sich Gedanken macht über die Integration von Männern und Bankangestellten? Da die Ausgrenzung von Gruppen – welcher Art auch immer – generell die Menschenrechte missachtet, ist allein schon der Gedanke an Integration von Behinderten nicht irgendwie menschlich wertvoll, sondern demütigend und überheblich. (Für wen Behinderte schon „drin“ sind, denkt nicht daran, sie „hereinzuholen“.) Deshalb wird auch seit einiger Zeit der Begriff „Inklusion“ (Einschluss aller Menschen) für das gleichberechtigte Zusammenleben von Menschen verschiedenster Art verwendet.
Gegen Ende meiner beruflichen Tätigkeit an der Fachschule für Sozialpädagogik wurde ich mit einer besonders scheußlichen sprachlichen Verrenkung konfrontiert: Behinderte heißen seit einiger Zeit offiziell „Menschen mit Assistenzbedarf“. Im Folgenden möchte ich meine Wut darüber abarbeiten.
Wenn von irgendwelchen Menschen irgendwelche neuen Begriffe und Formulierungen erfunden werden, ist das vollkommen in Ordnung; sie (die Begriffe) fallen gegebenenfalls einer kultürlichen Auslese zum Opfer. Wenn aber irgendwelche Funktionsträger glauben sich austoben zu müssen, entstehen häufig verbale Kreationen, die – weil nun institutionell geadelt – sich epidemisch an allen entsprechenden Arbeitsstellen ausbreiten, Eingang in Bildungspläne und andere offizielle Schriften finden und von den dort arbeitenden Menschen nachgeplappert werden. So geschehen mit der Formulierung „Menschen mit Assistenzbedarf“ als Ersatz für „Behinderte“. Der verbale Vorläufer – „Menschen mit Behinderung“ – ist zwar politisch korrekt, aber ich frage mich, warum die Verwender/innen es nötig zu haben scheinen besonders zu betonen, dass Behinderte auch Menschen sind! Sind Sie, liebe Leserin, ein Mensch mit weiblichem Geschlecht? Oder Sie, lieber Leser, ein Mensch im Alter von 50 Jahren? Oder Sie beide Menschen mit einer Krankheit? Ich denke, die weniger aufwendigen Bezeichnungen „Frau“, „50 – Jähriger“ und „Kranke“ sind durchaus ok. Doch nun zurück zu meinem eigentlichen Thema.
Wie oben schon festgestellt, benennt der Begriff „behindert“ einfach nur die Tatsache, dass bei einem Menschen bestimmte Funktionen eingeschränkt oder ausgefallen sind (mit Hilfsmitteln kompensierbar von ganz bis gar nicht), wie z.B. gehbehindert, sehbehindert und und und…Außerdem wird mit diesem Begriff nur eine Merkmalstatsache eines Menschen beschrieben und nicht seine gesamte Existenz auf dieses Merkmal automatisch reduziert. Auf einen solchen Gedanken würde auch niemand kommen, der andere Menschen als schwarzhaarig, weißhäutig oder männlich beschreibt.
Ich will begründen, warum ich die Bezeichnung „Menschen mit Assistenzbedarf“ für menschenmissachtend (miss-, nicht ver-) halte. Sprechen wir von einem gehbehinderten Rollstuhlfahrer, der sich unabhängig mit seinem behindertengerechten Auto in der Welt und mit seinem Rollstuhl in der Wohnung bewegen kann, der sich selbstständig versorgt und einen Beruf ausübt: Wenn diesem Menschen gesagt wird, er sei jemand mit „Assistenzbedarf“, und wenn eben dieser ein ungetrübtes Verhältnis zu seiner Würde hat, würde er sich zutiefst verletzt fühlen und zu Recht darauf verweisen, dass es ihm allein und nur ihm zustehe, selbstbestimmt zu entscheiden, wo und wann er hilfsbedürftig sei, denn nichts anderes bedeutet „Assistenzbedarf“. Im Gegensatz zum Begriff „behindert“, der eine objektive Merkmalstatsache beschreibt und somit in Einklang mit der Selbstdefinition des Betroffenen steht, beinhaltet die Formulierung „Menschen mit Assistenzbedarf“ die Anmaßung, von außen die Betroffenen über ihren Bedürftigkeitszustand zu definieren und missachtet damit das Selbstdefinitionsrecht eines Menschen.
Darüber hinaus ist diese Formulierung absolut unbrauchbar: Mir ist kein Mensch auf der Welt bekannt, der ohne Assistenzbedarf wäre. Sprechen wir von mir: Als Kurzsichtiger bin ich sehr froh, dass mir Menschen mit der Herstellung einer Brille assistieren, da ich mich sonst nicht sicher und die schönen Dinge genießend in der Welt bewegen könnte. Wenn mein Auto seinen Geist aufgegeben hat, habe ich besonderen Assistenzbedarf durch einen Kfz – Mechaniker, und da ich die zum Leben erforderlichen Nahrungsmittel nicht allein herstellen kann, bin ich besonders glücklich über die Lebensmittelhersteller, die ihre Produkte in Geschäften anbieten. In diesem Zusammenhang danke ich insbesondere ALDI für seine Assistenzbereitschaft.
Ausgesprochen menschenfeindlich ist es, Behinderte „integrieren“ zu wollen. Denn Menschen, für die das Grundrecht der uneingeschränkten Teilhabe an der menschlichen Gemeinschaft gilt, können nicht integriert werden, weil sie es schon sind. Integration bedeutet nämlich das „Hereinholen in die Gemeinschaft von bisher Ausgegrenzten“. Haben Sie schon mal davon gehört, dass man sich Gedanken macht über die Integration von Männern und Bankangestellten? Da die Ausgrenzung von Gruppen – welcher Art auch immer – generell die Menschenrechte missachtet, ist allein schon der Gedanke an Integration von Behinderten nicht irgendwie menschlich wertvoll, sondern demütigend und überheblich. (Für wen Behinderte schon „drin“ sind, denkt nicht daran, sie „hereinzuholen“.) Deshalb wird auch seit einiger Zeit der Begriff „Inklusion“ (Einschluss aller Menschen) für das gleichberechtigte Zusammenleben von Menschen verschiedenster Art verwendet.
Gegen Ende meiner beruflichen Tätigkeit an der Fachschule für Sozialpädagogik wurde ich mit einer besonders scheußlichen sprachlichen Verrenkung konfrontiert: Behinderte heißen seit einiger Zeit offiziell „Menschen mit Assistenzbedarf“. Im Folgenden möchte ich meine Wut darüber abarbeiten.
Wenn von irgendwelchen Menschen irgendwelche neuen Begriffe und Formulierungen erfunden werden, ist das vollkommen in Ordnung; sie (die Begriffe) fallen gegebenenfalls einer kultürlichen Auslese zum Opfer. Wenn aber irgendwelche Funktionsträger glauben sich austoben zu müssen, entstehen häufig verbale Kreationen, die – weil nun institutionell geadelt – sich epidemisch an allen entsprechenden Arbeitsstellen ausbreiten, Eingang in Bildungspläne und andere offizielle Schriften finden und von den dort arbeitenden Menschen nachgeplappert werden. So geschehen mit der Formulierung „Menschen mit Assistenzbedarf“ als Ersatz für „Behinderte“. Der verbale Vorläufer – „Menschen mit Behinderung“ – ist zwar politisch korrekt, aber ich frage mich, warum die Verwender/innen es nötig zu haben scheinen besonders zu betonen, dass Behinderte auch Menschen sind! Sind Sie, liebe Leserin, ein Mensch mit weiblichem Geschlecht? Oder Sie, lieber Leser, ein Mensch im Alter von 50 Jahren? Oder Sie beide Menschen mit einer Krankheit? Ich denke, die weniger aufwendigen Bezeichnungen „Frau“, „50 – Jähriger“ und „Kranke“ sind durchaus ok. Doch nun zurück zu meinem eigentlichen Thema.
Wie oben schon festgestellt, benennt der Begriff „behindert“ einfach nur die Tatsache, dass bei einem Menschen bestimmte Funktionen eingeschränkt oder ausgefallen sind (mit Hilfsmitteln kompensierbar von ganz bis gar nicht), wie z.B. gehbehindert, sehbehindert und und und…Außerdem wird mit diesem Begriff nur eine Merkmalstatsache eines Menschen beschrieben und nicht seine gesamte Existenz auf dieses Merkmal automatisch reduziert. Auf einen solchen Gedanken würde auch niemand kommen, der andere Menschen als schwarzhaarig, weißhäutig oder männlich beschreibt.
Ich will begründen, warum ich die Bezeichnung „Menschen mit Assistenzbedarf“ für menschenmissachtend (miss-, nicht ver-) halte. Sprechen wir von einem gehbehinderten Rollstuhlfahrer, der sich unabhängig mit seinem behindertengerechten Auto in der Welt und mit seinem Rollstuhl in der Wohnung bewegen kann, der sich selbstständig versorgt und einen Beruf ausübt: Wenn diesem Menschen gesagt wird, er sei jemand mit „Assistenzbedarf“, und wenn eben dieser ein ungetrübtes Verhältnis zu seiner Würde hat, würde er sich zutiefst verletzt fühlen und zu Recht darauf verweisen, dass es ihm allein und nur ihm zustehe, selbstbestimmt zu entscheiden, wo und wann er hilfsbedürftig sei, denn nichts anderes bedeutet „Assistenzbedarf“. Im Gegensatz zum Begriff „behindert“, der eine objektive Merkmalstatsache beschreibt und somit in Einklang mit der Selbstdefinition des Betroffenen steht, beinhaltet die Formulierung „Menschen mit Assistenzbedarf“ die Anmaßung, von außen die Betroffenen über ihren Bedürftigkeitszustand zu definieren und missachtet damit das Selbstdefinitionsrecht eines Menschen.
Darüber hinaus ist diese Formulierung absolut unbrauchbar: Mir ist kein Mensch auf der Welt bekannt, der ohne Assistenzbedarf wäre. Sprechen wir von mir: Als Kurzsichtiger bin ich sehr froh, dass mir Menschen mit der Herstellung einer Brille assistieren, da ich mich sonst nicht sicher und die schönen Dinge genießend in der Welt bewegen könnte. Wenn mein Auto seinen Geist aufgegeben hat, habe ich besonderen Assistenzbedarf durch einen Kfz – Mechaniker, und da ich die zum Leben erforderlichen Nahrungsmittel nicht allein herstellen kann, bin ich besonders glücklich über die Lebensmittelhersteller, die ihre Produkte in Geschäften anbieten. In diesem Zusammenhang danke ich insbesondere ALDI für seine Assistenzbereitschaft.
Nebenbei: Menschen mit umfassendstem Assistenzbedarf sind Neugeborene. Entstehen etwa bei Menschen, wenn sie diese unsägliche Formulierung verwenden, Bilder von Neugeborenen im Kopf? Ich hoffe also, dass diese verbale Missgeburt bald dort landet wo sie hingehört: auf der Müllhalde für Unwörter.
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