Ständig wird der Grundsatz verbreitet, mit zunehmendem Alter würden die Freiheiten zunehmen. Falsch: Das Grundrecht auf freie Selbstbestimmung im Rahmen der notwendigen sozialen Grenzen besteht von Geburt an. Das Selbstbestimmungsrecht ist nicht durch die Hilfsbedürftigkeit eines Menschen eingeschränkt. Würden Sie einem kranken oder behinderten Menschen dieses Recht streitig machen, nur weil er Hilfe benötigt? Ein Baby z. B. entscheidet selbstbestimmt: „Ich habe Hunger“; dann haben Sie sich um das Fläschchen zu kümmern.
Was mit zunehmendem Alter wächst, ist der Umfang der Pflichten. Je mehr die Kinder selbstständig machen können, desto umfassender wird ihre Pflicht, sich um die eigenen Dinge selbst zu kümmern und sich an familiären Aufgaben zu beteiligen. Kinder haben das natürliche Bedürfnis, ihre Eltern zu Sklaven abzurichten, aber die Eltern sind selbst schuld, wenn sie das zulassen. Wer den Kindern immer abnimmt was sie selber können, soll sich nicht wundern, wenn sie sich als Jugendliche zu schade sind, den Mülleimer wegzubringen.
In jeder Wohngemeinschaft – eine Familie ist ja eine solche – ist es üblich und notwendig, die Pflichten gerecht zu verteilen. Meistens scheitert das an dem fehlerhaften Verhalten der Eltern und/oder an der Faulheit der Kinder. Ich möchte Ihnen hier einige Grundsätze zu bedenken geben, bei deren Beachtung Sie viel Kraft sparen und die schönen Dinge des Familienlebens genießen können.
1. Setzen Sie die Pflichten für die Kinder nicht selbstherrlich fest, sondern setzen Sie eine Familienkonferenz an, um die Pflichten unter gleichberechtigter Mitwirkung Aller auszuhandeln.
2. Bei der Übernahme der Aufgaben sollten folgende Kriterien in dieser Reihenfolge zugrunde gelegt werden: die Fähigkeiten, die Vorlieben, wozu keiner Lust hat.
3. Bei der Suche nach gerechten Lösungen ist die außerhäusliche Belastung (Beruf, Schule) zu beachten. Wer draußen viel macht, macht drinnen weniger und umgekehrt.
4. Beginnen Sie mit Familienkonferenzen schon, wenn die Kinder noch im Kindergartenalter sind und führen Sie neue Verhand-lungen, wenn die Kinder älter werden und mehr können, oder wenn sich sonst etwas Bedeutsames in Ihrer Familie ändert.
5. Schreiben Sie die Ergebnisse Ihrer Verhandlungen auf und hängen Sie sie dorthin, wo sie für alle sichtbar sind.
6. Beschließen Sie zusammen mit ihren Kindern gleich die Sanktionen mit, die bei „Vertragsuntreue“ greifen sollen. Wenn die Kinder die Chance haben, auch Sie zu kontrollieren, werden sie selbst recht zuverlässig sein.
Sie werden staunen, wie kooperativ Kinder/Jugendliche Pflichten übernehmen und wie zuverlässig sie diese erfüllen, wenn sie Gerechtigkeit und Mitbestimmung erleben können.
Was mit zunehmendem Alter wächst, ist der Umfang der Pflichten. Je mehr die Kinder selbstständig machen können, desto umfassender wird ihre Pflicht, sich um die eigenen Dinge selbst zu kümmern und sich an familiären Aufgaben zu beteiligen. Kinder haben das natürliche Bedürfnis, ihre Eltern zu Sklaven abzurichten, aber die Eltern sind selbst schuld, wenn sie das zulassen. Wer den Kindern immer abnimmt was sie selber können, soll sich nicht wundern, wenn sie sich als Jugendliche zu schade sind, den Mülleimer wegzubringen.
In jeder Wohngemeinschaft – eine Familie ist ja eine solche – ist es üblich und notwendig, die Pflichten gerecht zu verteilen. Meistens scheitert das an dem fehlerhaften Verhalten der Eltern und/oder an der Faulheit der Kinder. Ich möchte Ihnen hier einige Grundsätze zu bedenken geben, bei deren Beachtung Sie viel Kraft sparen und die schönen Dinge des Familienlebens genießen können.
1. Setzen Sie die Pflichten für die Kinder nicht selbstherrlich fest, sondern setzen Sie eine Familienkonferenz an, um die Pflichten unter gleichberechtigter Mitwirkung Aller auszuhandeln.
2. Bei der Übernahme der Aufgaben sollten folgende Kriterien in dieser Reihenfolge zugrunde gelegt werden: die Fähigkeiten, die Vorlieben, wozu keiner Lust hat.
3. Bei der Suche nach gerechten Lösungen ist die außerhäusliche Belastung (Beruf, Schule) zu beachten. Wer draußen viel macht, macht drinnen weniger und umgekehrt.
4. Beginnen Sie mit Familienkonferenzen schon, wenn die Kinder noch im Kindergartenalter sind und führen Sie neue Verhand-lungen, wenn die Kinder älter werden und mehr können, oder wenn sich sonst etwas Bedeutsames in Ihrer Familie ändert.
5. Schreiben Sie die Ergebnisse Ihrer Verhandlungen auf und hängen Sie sie dorthin, wo sie für alle sichtbar sind.
6. Beschließen Sie zusammen mit ihren Kindern gleich die Sanktionen mit, die bei „Vertragsuntreue“ greifen sollen. Wenn die Kinder die Chance haben, auch Sie zu kontrollieren, werden sie selbst recht zuverlässig sein.
Sie werden staunen, wie kooperativ Kinder/Jugendliche Pflichten übernehmen und wie zuverlässig sie diese erfüllen, wenn sie Gerechtigkeit und Mitbestimmung erleben können.
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