7.3.12

GEWALT

Alle Handlungen, die die Integrität und die körperliche Unversehrtheit von Mitmenschen missachten, alle Handlungen, die unter Androhung oder Anwendung von Zwangsmaßnahmen das Selbst-bestimmungsrecht von Mitmenschen missachten, alle Handlungen, die manipulativ auf Mitmenschen Einfluss nehmen, bezeichne ich als Gewalt. Ein gewalttätiges Verhalten reicht von der körperlichen Misshandlung bis zum Befehl an Kinder/Jugendliche, sich die Haare schneiden zu lassen. Natürlich sind diese beiden Extreme moralisch unterschiedlich zu bewerten, sie sind jedoch die Endpunkte auf einem Kontinuum derselben Einstellung: Du hast zu tun oder zu sein wie ich es will, und das setze ich durch!

Ich gehe davon aus, dass (fast) alle Eltern in unserer Gesellschaft demokratisch gesinnt sind und deshalb das Gewaltmonopol des Staates und die Gewaltenteilung in Legislative, Exekutive und Judikative für richtig halten. Dieselben Eltern jedoch vereinen diese drei Gewalten in ihrer Person, wenn sie ihre Kinder erziehen: sie machen die Gesetze (Regeln), kontrollieren deren Einhaltung und entscheiden über Recht und Unrecht (loben und strafen); sie tun also etwas Verbotenes: sie üben Selbstjustiz, weil sie die Diskrepanz zwischen dem, wie ihre Kinder sind und dem, wie sie nach ihrer Vorstellung sein sollten, nicht aushalten. Liebe empörte Eltern, bitte werfen Sie dieses nicht in einen Topf mit der Notwendigkeit und Berechtigung, unseren Kindern klipp und klar Grenzen zu setzen und Position zu beziehen, wenn sie mal wieder Mist gebaut haben. Und „Mist“ heißt in diesem Zusammenhang, dass die Kinder ihrerseits uns oder anderen Mitmenschen in sozial unakzeptabler Weise zu nahe getreten sind. Notwehr, die Forderung nach Wiedergutmachung und das Zumuten auch schmerzhafter Konsequenzen, die der „Mist“ in der Regel nach sich zieht, sind keine Selbstjustiz. So verfahren auch Erwachsene untereinander im „bürgerlichen Nahverkehr“, ohne dass der Rechtsweg beschritten werden muss; und das reicht auch für Kinder und Jugendliche, damit diese lernen, wie man sich anständig benimmt, ohne dass es der Gewaltanwendung oder irgendwelcher Strafmaßnahmen bedarf.

Alle Menschen haben ein ganz feines Gespür dafür, wenn durch Mitmenschen das Selbstwertgefühl und das Recht auf Selbstbestimmung – also ihre Würde – verletzt/missachtet wird. Nicht zufällig hat die Unantastbarkeit der Würde des Menschen in unserer Gesellschaft Verfassungsrang. In der Regel beachten wir das auch im alltäglichen Miteinander, und wer das nicht tut, wird strafrechtlich bei den Ohren genommen. Warum also missachten dies so viele Eltern gegenüber ihren Kindern? Ist es ein Mangel an moralischer und emotionaler Reife und Stärke? Ich will keine Antwort auf diese Frage wagen, aber zweifellos gilt § 1 unseres Grundgesetzes auch für Kinder/Jugendliche, weil diese auch Menschen sind. Ich habe diesen Gedanken schon im Kapitel über Erziehung erwähnt. Vor nicht allzu langer Zeit war in unserem Gesetzbuch noch von elterlicher „Erziehungsgewalt“ die Rede, heute gibt es ein Verbot „entwürdigender Erziehungsmaßnahmen“. Der begriffliche und inhaltliche Zusammen-hang von „Erziehung“, „entwürdigend“ und „Gewalt“ wird uns Erwachsenen dann besonders bewusst, wenn andere Erwachsene uns erziehen wollen. Wir weisen das dann empört zurück mit dem Hinweis, wir seien keine Kinder mehr. Aber auch diese haben ein ganz feines Gespür für die Verletzung von Integrität und Würde. Wenn Kinder diese Verletzung nur intensiv und lange genug erleiden, verkümmern sie seelisch und werden entweder unterwürfig oder gewalttätig.

 Im öffentlichen Leben (Politik) und in der Beziehung zwischen Nationen geht es maßgeblich darum, „das Gesicht nicht zu verlieren“. Auch Kinder werden immer wieder in Situationen gezwungen, in denen sie um ihre Gesichtswahrung (Würde) kämpfen müssen – zermürbend und meistens aussichtslos. Z.B. werden Kinder/Jugendliche bei vielen Alltagsangelegenheiten zur Vernunft gezwungen (beim Essen, Schlafengehen, Fernsehen, Lernen etc.). Nun ist nichts gegen Vernunft einzuwenden, und wenn die Kinder Widerstand leisten, dann nicht gegen die Vernunft, sondern gegen den Zwang. Und wenn sie dann ihr Gesicht wahren wollen, bleibt ihnen nur die Verweigerungshaltung gegenüber diesen eigentlich oft vernünftigen Vorstellungen. Die Folge ist ein Paradox: Der Zwang zu vernünftigem Handeln führt zum Gegenteil. Und die Eltern sind dann richtig verzweifelt über ihre unvernünftigen Kinder. Und anstatt auf die Vernunft der Kinder zu vertrauen (die ja erst durch die Eltern unvernünftig geworden sind), werden die Zwangsmaßnahmen verstärkt. Mit den Folgen verdienen irgendwann Psychotherapeuten und Ärzte viel Geld.

Eine besonders perfide Form von psychischer Gewalt liegt vor, wenn ehrgeizige Eltern Zuwendung, Anerkennung und Achtung von den Leistungen und Erfolgen ihrer Kinder abhängig machen. Die Kinder sollen dann in irgendeinem Bereich das Genie werden, zu dem die Eltern selber zu blöd oder unfähig waren, oder die Kinder sollen die Genialität ihrer Eltern fortsetzen, um diese nicht zu blamieren. Permanent sind diese armen Kinder elterlichen Bewertungen ausgesetzt über das, was sie auf dem Sportplatz, in der Musikschule, beim Ballett oder in der Schule leisten. Dabei ist das manipulative Lob genauso entsetzlich wie die demonstrative Enttäuschung; durch Ersteres wird die Abhängigkeit des Kindes von elterlicher Anerkennung gnadenlos ausgenutzt. Wenn die Leistungsforderungen dann noch mit dem Totschlagargument gekrönt werden, man wolle doch nur aus Liebe das Beste für das Kind, wird dieses irgendwann tatsächlich die erfolgsabhängige Anerkennung mit Liebe verwechseln, vielleicht ein Leben lang nach Anerkennung hungern, aber nie satt werden, weil die gesuchte Liebe nicht gefunden wird. Kinder und Jugendliche brauchen Anerkennung und Zuwendung für ihre Person, nicht für ihre Verdienste. Durch Letzteres werden dem Kind große seelische Schmerzen zugefügt, weil kein Kind seine Eltern enttäuschen möchte. Wenn ein solches Kind dann im Sinne der elterlichen Ansprüche versagt, wird es möglicherweise später in der Gosse landen oder sich umbringen. Wenn ein solches Kind aber das zweifelhafte Glück hat, im Sinne der elterlichen Ansprüche erfolgreich zu sein, wird es sich möglicherweise ein Leben lang für den Erfolg den Arsch aufreißen; nicht, weil es den Erfolg als Lebensbereicherung genießt, sondern weil es diesen für das Selbstwertgefühl braucht. Diese Kombination stellt eine permanente Bedrohungslage dar, weil Versagen/Niederlagen nicht als normaler Bestandteil des Lebens erlebt und integriert werden können, sondern den Zusammenbruch des Selbstwertes bedeuten.

Ein weiterer Aspekt liegt mir am Herzen: Sehr viele kleine und große Menschen sagen z.B. über den Vater: „Er ist/war streng aber gerecht.“ Ich will deutlich machen, dass diese Aussage in sich widersprüchlich ist und dass diese auf der rationalen Ebene unsinnige Aussage nur nachvollziehbar wird, wenn man sich ihre emotionale Bedeutung klar macht.

Was heiß eigentlich „streng“? Diese Eigenschaft wird Eltern zugeschrieben, die gegenüber ihren Kindern einen unzweifelhaften Machtanspruch haben, die die Verhaltensregeln festsetzen und bei Ungehorsam zu Strafmaßnahmen greifen. In diesem Sinne ist Strenge ein Euphemismus für Gewalt. „Streng“ zu sein klingt einfach besser als „gewalttätig“ zu sein; zumal nicht-strengen Eltern gern reflexartig unterstellt wird, sie würden die Zügel schleifen lassen und sich zum Opfer ihrer Kinder machen. In beiden Fällen wird in Machtkategorien gedacht. Demgegenüber sind „gerechte“ Eltern solche, die sich weder von ihren Kindern auf der Nase herumtanzen lassen noch ihnen gegenüber Gewalt anwenden, weil sie die Gleichwertigkeit von (kleinen und großen) Menschen respektieren, also Gerechtigkeit praktizieren. Ist damit die Paradoxie von „streng aber gerecht“ deutlich geworden? Es gibt nur streng oder gerecht.

Viele Menschen empfinden eine große Scheu davor/werten es sogar als Tabuverletzung, Kritik an ihren Eltern zu üben, ihnen gar schlechte Eigenschaften oder Böswilligkeit („trotz allem haben sie es immer gut mit mir gemeint“) zuzuschreiben. Alle Menschen brauchen die Gewissheit, „gute Eltern“ (gehabt) zu haben, da sie ja von diesen abstammen, man also das Gefühl hätte, selbst nichts zu taugen, wenn der eigene Stamm verfault ist. Einem „strengen Vater“ kann man noch die erwünschte Achtung entgegenbringen, einem gewalttätigen eher nicht. Im Gegensatz zur Gewalt ist Strenge in den Augen Vieler nicht moralisch anrüchig. Da man aber auch nicht gerne zugibt, unter der Strenge des Vaters gelitten zu haben, muss man sie verharmlosen/den Vater schonen („er wollte mir bestimmt nichts Böses“), muss dem eigenen Leiden einen Sinn geben („ich hatte selbst schuld/ich war kein gutes Kind“) und vor allem die Strenge moralisch rechtfertigen („er war gerecht“).

Der hier beschriebene Mechanismus ist für das Selbstwertgefühl von elementarer Bedeutung (ich stamme von guten/liebenden Eltern ab, bin also selbst auch gut/liebenswert). Unter diesem emotionalen Aspekt ist die Aussage „streng aber gerecht“ widerspruchsfrei.

Liebe Eltern,
lasst Eure Kinder selbstbestimmt sein, habt sie lieb, versorgt sie gut und beachtet § 1 GG. Dann wird aus ihnen auch was.


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